24. RECHTE DRITTER
24.1.
Sofern die von uns mit Ihnen geschlossenen Verträge nicht ausdrücklich die Durchsetzung einer darin enthaltenen Bedingung durch Dritte vorsehen, sind Personen, die nicht Vertragspartei sind, nicht dazu berechtigt, eine Regelung dieser Verträge durchzusetzen oder sich darauf zu berufen; dies wirkt sich jedoch in keiner Weise auf außerhalb der örtlichen Gesetze bestehende oder ausübbare Rechte oder Rechtsmittel Dritter aus.
24.2.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass jedes Mitglied der Gruppe zur Geltendmachung von Ansprüchen aus den mit Ihnen geschlossenen Verträgen berechtigt ist.